CGA

EINKAUFSBEDINGUNGEN DER GESELLSCHAFTEN DER GROUPE GERARD PERRIER INDUSTRIE

Die vorliegenden allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Produkten oder Dienstleistungen, die von den nachstehend genannten Gesellschaften der Groupe Gérard Perrier Industrie bei einem Lieferanten bzw. Dienstleister getätigt werden: ARDATEM, GERAL, GERARD PERRIER INDUSTRIE, SEIREL AUTOMATISMES, SOTEB und SOTEB NATIONAL ELEKTRO.

ANNAHME DER BESTELLUNG 

Die Annahme der Bestellung durch den Lieferanten führt automatisch zu dessen Verzicht, sich auf in seinen Angeboten, Rechnungen, Lieferscheinen oder anderen kommerziellen Dokumenten enthaltene allgemeine oder besondere Geschäftsbedingungen zu berufen, sofern diese nicht in dem von einer Gesellschaft der Groupe Gérard Perrier Industrie oder in Anlagen der Bestellung stammenden Unterlagen übernommen wurden, die deren integraler Bestandteil sind. Der Auftrag gilt mit all seinen besonderen und allgemeinen Bestimmungen als angenommen, wenn Sie nicht binnen 48 Stunden schriftlich Vorbehalte mitteilen. Alle nach der Erteilung der Bestellung vom Lieferanten formulierten Vorbehalte und Einschränkungen können nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Abnahme von Lieferungen oder Dienstleistungen oder ihre Bezahlung bedeuten keine Annahme der Verkaufsbedingungen des Lieferanten.

TERMINE

Die in der Bestellung angegebenen Termine gelten für Waren, die FRANKO an die in der jeweiligen Bestellung angegebene Lieferadresse übergeben werden. Jeder Lieferverzug führt zur Anwendung von Strafgeldern gleich 0,5 % des Bestellbetrags pro Kalendertag.

PREISE UND ZAHLUNGEN

Die Kosten für Verpackung und Lieferung an den Lieferort sind im Vertragspreis enthalten. Unsere Zahlungen erfolgen 60 Tage ab Rechnungstellung normalerweise per kommerzieller Terminüberweisung („VCom“) oder von uns domiziliertem Akzept.

EIGENTUMS- UND GEFAHRÜBERGANG

Der Lieferant trägt die Transportgefahr der Waren.

Der Gefahr- und Eigentumsübergang findet bei der Lieferung der Waren statt, die Gegenstand der Bestellung sind. Ein vom Lieferanten beanspruchter Eigentumsvorbehalt ist nur mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Gesellschaft wirksam.

GEWÄHRLEISTUNG

Der Lieferant übernimmt für einen Zeitraum von 18 Monaten ab dem auf dem Lieferschein angegebenen Datum die Gewährleistung für alle Produktmängel. Die Gewährleistung enthält die Instandsetzung einschließlich Teile und Arbeitsaufwand sowie den Transport während der Laufzeit des Vertrags ein.

HAFTUNG

Der Lieferant verpflichtet sich, bei einer offenkundig solventen Versicherungsgesellschaft eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Über die gesetzliche Verkäuferhaftung hinaus bleibt der Lieferant ohne Weiteres für Schäden aller Art haftbar, die er selbst, seine Verrichtungsgehilfen und jede andere Person, derer er sich zur Unterstützung oder Ausführung des Vertrags bedient, dem Käufer oder Dritten aus Anlass jedes Vorgangs im Rahmen des vorliegenden Vertrags verursachen könnte.

ABNAHME

Die Abnahme des Materials bei der Lieferung kann den Lieferanten nicht von der Haftung befreien, falls sich bei späteren Überprüfungen ergeben sollte, dass die abgenommenen Lieferungen nicht den Spezifikationen der Bestellung entsprechen oder sich als beschädigt erweisen.

KÜNDIGUNG

Produkte, die nicht konform sind oder Mängel aufweisen, werden Ihnen auf Ihre Kosten zurückgesandt, falls in besonderen Bestimmungen der Bestellung nichts anderes angegeben wurde. Bei Verzug behalten wir uns vor, nach einfacher Abmahnung per Einschreiben, die Bestellung der noch zu liefernden Waren ganz oder teilweise zu kündigen.

STREITIGKEITEN

Meinungsverschiedenheiten zur Auslegung oder Ausführung einer Bestellung werden auch im Fall von Streitverkündung oder Streitgenossenschaft vor den Gerichten in Lyon ausgetragen.

Nos savoir-faire

Études – Ingénierie – Prestations intellectuelles

Une assistance technique multi-métiers

Nos produits

Le CESCA

Instrument de contrôle pour le levage